Hinweise zur Datenverarbeitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich für die Nutzung eines Online-Verfahrens zur Beantragung einer Behördenleistung entschieden. Allein durch den Aufruf und die Nutzung unserer Website entstehen Daten, die wir verarbeiten. Alles hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website. Hier erläutern wir Ihnen, wie wir mit den Daten verfahren, die wir speziell für die Erbringung der von Ihnen gewünschten Behördenleistung benötigen.

Wir fragen bei Ihnen zum einen Daten ab, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrags unbedingt benötigen. Die entsprechenden Felder sind als Pflichtangaben gekennzeichnet. Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, uns Daten zu übermitteln, die Ihrem Komfort dienen. Solche Angaben sind rein freiwillig und wir erbringen die Leistung auch ohne diese Informationen.


Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
ist der

Gemeindevorstand der Gemeinde Twistetal
Bürgerbüro
Hüfte 7
34477 Twistetal

Telefon: 05695 / 97 99 - 0
E-Mail: buergerbuero@twistetal.de


Der Datenschutzbeauftragte
der Gemeinde Twistetal ist wie folgt erreichbar:

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Twistetal
der Datenschutzbeauftragte
Hüfte 7
34477 Twistetal

Telefon: 05695 / 97 99 - 0
E-Mail: datenschutz@twistetal.de


Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Der Zweck der Verarbeitung ist die Bearbeitung Ihres Antrages. Ihre Angaben werden ggf. zur Aktualisierung des Wählerregisters genutzt.

Die Möglichkeit, Anträge auf elektronischem Weg zu stellen, ist im Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) geregelt. Wir verarbeiten Ihre Daten aufgrund der gesetzlichen Pflicht, die uns als Behörde in diesem Gesetz auferlegt sind (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie aufgrund öffentlichen Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO).

Empfänger und Herkunft Ihrer Daten

Einige der Verfahren, die wir Ihnen online anbieten, erfordern die Weitergabe Ihrer Daten an andere Stellen. Wenn Sie uns einen Zuzug aus einer anderen Gemeinde mitteilen oder den Status von Haupt- und Nebenwohnung verändern, informieren wir die zuständige Meldebehörde Ihres bisherigen bzw. alternativen Wohnsitzes. Zwischen den beteiligten Meldeämtern findet dann ein Datenabgleich statt. So werden uns Auskunfts- und Übermittlungssperren, die bereits bei Ihrer bisher zuständigen Gemeinde gespeichert waren, mitgeteilt, um Ihnen eine erneute Beantragung zu ersparen.

Die Meldung über Verlust eines Ausweispapieres melden wir der Polizei, damit diese dieses Dokument sperren lässt und zur Sachfahndung ausschreiben kann. Die Sperrliste wird von einer im öffentlichen Auftrag handelnden Stelle zentral geführt; daher leitet die Polizei Ihre Daten an den Betreiber der Sperrliste weiter.

Sofern eine Gebühr und/oder ein Entgelt für die Leistung fällig wird, nutzen Sie Daten von Drittanbietern, bei denen Sie sich entsprechend anmelden müssen. Die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten werden daher nicht von uns, sondern von Ihnen selbst an diese Anbieter übermittelt. Wir empfehlen Ihnen, die Datenschutzerklärung des jeweiligen Diensteanbieters zu lesen.

Dauer der Speicherung

Die für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Daten werden unmittelbar nach Abschluss Ihres Antrages gelöscht. Wenn Sie eine Übermittlungssperre beantragen, speichern wir diese Daten bis zu Ihrem Widerruf der Sperre bzw. bis zur Erledigung durch Abmeldung ins Ausland oder Tod.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten wir über Sie verarbeiten. Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt feststellen, dass die Daten, die wir über Sie verarbeiten fehlerhaft sind, haben Sie das Recht auf Berichtigung. Wir bitten Sie ausdrücklich, uns solche Fehler mitzuteilen, da auch wir an einem korrekten Datenbestand interessiert sind.

Weitergehende Rechte, die die Datenschutzgrundverordnung Ihnen zubilligt, sind an Voraussetzungen geknüpft, die im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind. Daher können Sie sich weder auf das Recht auf Löschung, noch auf das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung berufen und auch das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit können in diesem Verarbeitungszusammenhang nicht ausgeübt werden.

Sofern die Behörde bei der Erledigung Ihres Antrages keinen Entscheidungsspielraum hat, kann Ihr Antrag eine automatisierte Entscheidung nach sich ziehen.


Verstößt die Verarbeitung Ihrer Meinung nach gegen Datenschutzregeln, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Diese Beschwerde können Sie bei jeder Datenschutzaufsichtsbehörde in der EU einlegen – zielführend ist aber, die für Hessen zuständige Stelle einzubeziehen:


Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408 – 0
E-Mail: poststelledatenschutz.hessen.de


Dieses Informationsschreiben kann von uns jederzeit an eine veränderte Rechtslage angepasst werden, ohne dass wir Sie hierüber ausdrücklich informieren. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Seite immer wieder aufzurufen.

Stand: November 2020